Die
folgenden Punkte geben Information darüber, welche Grundvor-
raussetzungen für einen Subunternehmer gelten. Wenn Sie allen
Punkten entsprechen, geben Sie bitte weiter unten Ihre Daten an.
Der
Subunternehmer muss mind. 26 Jahre alt sein.
Der
Subunternehmer muss über einen Gewerbeschein aus dem Bereich
Hausbetreuung oder Gebäudereinigung verfügen.
Der
Subunternehmer stellt sicher, dass angenommene Aufträge im
Sinne der REINEMACHER-Richtlinien erledigt werden.
Der
Subunternehmer ist immer für REINEMACHER erreichbar und stellt
bei Ausfällen vom eigenen Personal innerhalb von 1 Stunde eine
Ersatzperson mit Reinigungserfahrung.
Die
Reinigungskräfte des Subunternehmers haben Erfahrung in der
professionellen Reinigung.
Die
Reinigungskräfte des Subunternehmers sprechen Deutsch.
Die
Reinigungskräfte des Subunternehmers haben eine
österreichische Arbeitserlaubnis und werden bei der
Sozialversicherung angemeldet.
Bitte
füllen Sie
das folgende Formular aus, wir werden Sie in Kürze zwecks
persönlichem Gespräch kontakieren. Vielen Dank!